Asbestsanierung nach österreichischen Standards
Fachgerechte Demontage schwach und fest gebundener Asbestprodukte gemäß ÖNORM B 3151, Grenzwerteverordnung (GKV), Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und AWG. Für private Liegenschaften und Gewerbebetriebe im Großraum Wien sowie österreichweit.
Fest gebundener vs. Schwach gebundener Asbest
Die Faserbindung bestimmt das gesetzlich vorgeschriebene Schutz- und Sanierungsverfahren nach österreichischem Arbeits- und Umweltrecht.
Fest gebundener Asbest (Asbestzement / Faserzement)
Typische Vorkommen im Gebäudebestand:
- – Eternit-Wellplatten und Dachrauten
- – Fassaden- und Balkonbekleidungsplatten
- – Lüftungs- und Abwasserleitungen aus Faserzement
- – Kabelkanäle und Blumenkästen
Zerstörungsfreie Demontage, Benetzung mit Faserbindemitteln, staubdichte Verpackung in zertifizierten Asbest-Big-Bags mit Gefahrgutkennzeichnung.
Schwach gebundener Asbest (Spritzasbest / Leichtbau)
Typische Vorkommen im Gebäudebestand:
- – Spritzasbest an Decken, Trägern und Brandschutzverkleidungen
- – Brandschutzklappen und Promabest-Leichtbauplatten
- – Asbestschnüre und Dichtungen an Kaminanschlüssen und Kesseln
- – Floor-Flex Bodenplatten inklusive asbesthaltigem Bitumenkleber
- – Dämmungen unter Fensterbänken und Heizkörpern
Errichtung eines hermetisch dichten Schwarzbereichs, 4-Kammer-Personenschleuse, kontinuierliche Unterdruckhaltung mit HEPA H14-Hochleistungsentstaubern und abschließende Freimessung nach VDI 3492 vor Aufhebung der Schleusen.
Gesetzliche Vorgaben in Österreich
Maximale Rechtssicherheit für Liegenschaftseigentümer, Bauträger, Architekten und Hausverwaltungen.
Rückbau von Bauwerken als Standardabbruch
Verpflichtende Erkundung von Schad- und Störstoffen vor Abbruch- oder Umbaubeginn. Durchgeführt durch unsere zertifizierte rückbaukundige Person.
Arbeitsplatzgrenzwerte & Sachkunde
Einhaltung der Grenzwerte für Asbestfasern in der Raumluft und Einsatz geprüfter asbestsachkundiger Fachkräfte.
Bauarbeiterschutz & technische Maßnahmen
Staubdichte Abschottung, Unterdruckhaltung mit HEPA H14-Filtern und persönliche Schutzausrüstung (PSA Typ 5/6, Atemschutz TM3P).
Nachweisbare Entsorgung
Lückenlose Nachweisführung über das elektronische Datenmanagement (EDM) der Republik Österreich mit offiziellen Abfallbegleitscheinen.
Der 6-Schritte-Sanierungsablauf von Abbruch Filia
Strukturierte Abwicklung von der Schadstofferkundung bis zum behördlichen elektronischen Begleitschein.
Erkundung & Beprobung (ÖNORM B 3151)
Ortsbesichtigung durch unsere rückbaukundige Person, Probenentnahme verdächtiger Baustoffe und Analyse durch ein akkreditiertes Labor.
Behördliche Anzeige beim Arbeitsinspektorat
Gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigung der Sanierungsarbeiten mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten gem. Asbest-Verordnung.
Abschottung & Unterdruckhaltung
Staubdichte Folienabschottung des Sanierungsbereichs, Installation von Mehrkammerschleusen und H14-Unterdruckhaltegeräten.
Fachgerechte Demontage
Ausbau durch asbestsachkundige Fachkräfte unter Vollschutz. Kontinuierliche Faserbindung und Befeuchtung der Materialien.
Messtechnische Freigabe (Freimessung)
Raumluftmessung nach VDI 3492 / ÖNORM durch eine unabhängige Prüfanstalt. Freigabe des Bereichs erst nach Erreichen der Grenzwerte.
Entsorgung mit elektronischem Begleitschein
Staubdichter Transport zu behördlich zugelassenen Deponien. Übergabe des elektronischen Abfallbegleitscheins gem. AWG an den Auftraggeber.
Fragen & Antworten zur Asbestsanierung
Wichtige Fakten zu Meldepflichten, Laborbefunden und ordnungsgemäßer Entsorgung für Eigentümer.
Vor jedem Abbruch oder wesentlichen Umbau verlangt die ÖNORM B 3151 eine Erkundung auf Schadstoffe. Werden asbesthaltige Baustoffe festgestellt, dürfen Demontage- und Entsorgungsarbeiten nur durch befugte Fachbetriebe mit geprüftem Sachkundenachweis durchgeführt werden.
Nein. Bei unsachgemäßer Demontage (wie Brechen oder Werfen von Platten) werden hohe Konzentrationen atembarer Asbestfasern freigesetzt, die schwere Erkrankungen verursachen können. Zudem stellt die unzulässige Entsorgung einen Verstoß gegen das Abfallwirtschaftsgesetz dar.
Für Arbeiten an schwach gebundenem Asbest gilt eine gesetzliche Anzeigefrist von 14 Tagen beim Arbeitsinspektorat. Wir führen die Probenahme und Voruntersuchung innerhalb weniger Werktage durch und reichen die erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
Nach Abschluss der Sanierung erhalten Sie den laboranalytischen Prüfbericht, das Freimessungsprotokoll der akkreditierten Prüfstelle sowie den offiziellen elektronischen Abfallbegleitschein für Ihre Bauakte und die Behörden.
Die Kosten richten sich nach Art der Bindung (fest oder schwach gebunden), der Quadratmeterzahl, der Zugänglichkeit und den erforderlichen Abschottungsmaßnahmen. Wir erstellen transparente, verbindliche Angebote nach Vor-Ort-Besichtigung.